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Aktuelles vom Jahr 2013:

Abnahme Leistungsprüfung “Die Gruppe im Löscheinsatz” am 11.05.2013
P5114852k Am 11.05.2013, auf den Tag genau ein Jahr nach der Ankunft unserer Staffellöschfahrzeuges (StLF),
 fand zum ersten mal die Leistungsprüfung mit dem nun ein Jahr “altem” Fahrzeug statt.
 Unter den Augen der Schiedsrichter Kreisbrandinspektor (KBI) Bernhard Sammiller,
 Kreisbrandmeister (KBM) Martin Lackner und Kreisbrandmeister (KBM) Alexander Heimisch legten
 drei Gruppen der Feuerwehr Hepberg das Leistungsabzeichen und Jugendliche der Jugendfeuerwehr
 die bayerische Jugendspange ab. [mehr]

Schule besucht die Feuerwehr
P5024573k Im Rahmen des Heimat- und Sachkunde Unterrichtes der dritten Klassen besuchten uns  am 02.05.2013 die
 Schülerinnen und Schüler der Volksschule Hepberg. [mehr]

Umwelttag 2013
P4064473k Einen regelrechten Müllberg sammelten die fleißigen Helferrinnen und Helfer des diesjährigen Umwelttages.
 Zum Umweltag, der jedes Jahr von der Gemeinde organisiert wird, trafen sich wieder zahlreiche
 Bürgerrinnen und Bürger, mit dabei auch viele Kinder und Jugendliche, aus allen Vereinen, Gruppierungen
 und Parteien von Hepberg um die Gemeinde nach dem Winter von dem Unrat zu befreien. Stark vertreten
 sind, wie jedes Jahr, die Hepberger Feuerwehrler. [mehr]

Standortausbildung der freiwilligen Feuerwehren
P3094374k Feuerwehren aus Hepberg, Lenting, Stammham und Böhmfeld machen den Nachwuchs fit für
 die Zukunft und schulen gemeinsam ihre Nachwuchskräfte [mehr]

142. Jahreshauptversammlung - Ein Aushängeschild im Landkreis
P3034329gk Erstmals sprach er zu einen Tagesordnungspunkt bei der Hauptversammlung der örtlichen Feuerwehr:
 Kreisbrandmeister (KBM) Martin Lackner aus Stammham, der nach dem Ausscheiden von KBM
 Josef Knabl nun auch für die Hepberger Feuerwehr (FW) zuständig ist.
 Und der „Neue“ bescheinigte gleich bei seinem ersten Auftritt den Hepberger Feuerwehrlern „ihr seid
 ein Aushängeschild im Landkreis Eichstätt“. [mehr]

Rauchmelder - seit 01.01.2013 in Bayern Pflicht ! - Einführung der gesetzlichen Rauchwarnmelderpflicht
Rauchmelder-g Wohnungen, die ab dem 1. Januar 2013 errichtet werden, müssen mit Rauchmeldern entsprechend der gesetzlichen
 Vorgaben ausgestattet sein.
 Für bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist zur Nachrüstung mit Rauchmeldern bis zum 31.12. 2017.
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Jahresrückblick 2012 [mehr]

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