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40 Jahre Jugendfeuerwehr Hepberg
zur Geschichte der Jugendfeuerwehr [...]

Anlässlich des 40jährigen Bestehens unserer Jugendfeuerwehr veranstaltet die Feuerwehr Hepberg ein Zeltlager für die Jugendfeuerwehren im Landkreis Eichstätt vom 20.Juli - 22.Juli 2012

Veranstaltung auf Facebook: http://www.facebook.com/events/212777012141950 [mehr]

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TERMIN
Freitag, 20. Juli 2012 bis Sonntag, 22. Juli 2012

VERANSTALTUNGSORT
Hepberg, Am Festplatz ( Kleewinkel )

LEITUNG
1. Kommandant, Karmann René, Holzmauerweg 12a, 85120 Hepberg
Jugendwart, Schießl Stephan, Friedhofstraße 1, 85120 Hepberg

SCHIRMHERR
1. Bürgermeister der Gemeinde Hepberg, Herr Albin Steiner

MOTTO
Jugendfeuerwehr - Einer für alle, alle für einen

TEILNEHMER
Jugendgruppen der Freiwilligen Feuerwehren des Landkreises Eichstätt und benachbarter Landkreise/ kreisfreier Städte Jugendliche vom vollendeten 12. bis 18. Lebensjahr ( Jungen und Mädchen )

VERANTWORTLICHER FÜR DIE JUGENDGRUPPE
Ohne Beteiligung eines/r Verantwortlichen ist eine Teilnahme am Zeltlager nicht möglich. Für am Zeltlager teilnehmende weibliche Jugendliche ist die Abstellung einer Betreuerin unabdingbar.

Die Aufsichtspflicht bleibt beim vom Kommandanten beauftragten Dienstgrad der jeweiligen Feuerwehr. Es wird empfohlen, von den jugendlichen Teilnehmern eine entsprechende Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter für die Teilnahme am Zeltlager einzuholen (siehe unten bei Downloads).
Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit, sind die Jugendfeuerwehrwarte bzw. die vom Kommandanten beauftragten Dienstgrade verantwortlich.
Besonders darf ich darauf hinweisen, dass während des Zeltlagers Alkoholverbot herrscht. Wer alkoholische Getränke mitbringt oder sich sonst irgendwie besorgt, kann mit dem Ausschluss vom Zeltlager belangt werden. Hier erfolgt keine Rückerstattung von Kosten.

ANMELDUNG
Für die Teilnahme am Zeltlager, bis spätestens 31. Mai 2012 mit beiliegenden Meldezettel anzumelden. Für die Verpflegung beim Zeltlager (2x Frühstück , 1x Mittagessen, 2x Abendessen) wird ein Unkostenbeitrag von 25 €/ Teilnehmer erhoben.
Der Betrag ist bis 30. Juni auf das im Anmeldebogen genannte Konto der Feuerwehr Hepberg (Nr. 100964026 Raiffeisenbank Bayern Mitte; BLZ: 72160818) zu überweisen.
Sollten weniger als gemeldete Personen am Zeltlager teilnehmen, so kann auf Antrag für max. 2 Personen der bereits entrichtete Beitrag anteilig zurückerstattet werden. Sind in geringem Umfang mehr Teilnehmer als ursprünglich gemeldet am Zeltlager anwesend, so ist deren Betrag vor Ort zu entrichten.

VERSICHERUNG
Nachdem es sich um eine Ausbildungsveranstaltung der Jugendfeuerwehr handelt, sind die Teilnehmer durch den GUVV versichert.
Die Entsendung durch den Kommandanten zu dieser Veranstaltung ist deshalb zu beachten.

AUSRÜSTUNG DER TEILNEHMER
Sportkleidung, Feuerwehrschutzanzug (Bayern II/Bayern 2000) blauer Feuerwehrjugendkombi (alte Version), zweiteiliger Jugendfeuerwehrschutzanzug gemäß Richtlinien der DJF, roter Plastikhelm oder Feuerwehrhelm, Schutzhandschuhe und festes Schuhwerk gemäß § 12 Abs. 1 UVV Feuerwehren (keine Sport-, Turn- oder sst. Schuhwerk)

ZELTLAGERTEILNEHMER
Zusätzlich müssen die Zelte, Schlafsäcke, Wasch-/Putzmittel selbst mitgebracht werden. Das Essgeschirr stellt diesmal der Ausrichter selbst. Für die Standsicherheit der Zelte sind die aufbauenden Jugendfeuerwehren/Freiwilligen Feuerwehren selbst verantwortlich. Die Jugendfeuerwehr/FF haftet für alle Schäden, die Dritten dadurch entstehen. Des weiteren haftet die JF/FF für alle Schäden, die von ihr verursacht werden. Dies gilt unabhängig vom Grad der Fahrlässigkeit oder Vorsatz) Für die Zeltlagerteilnehmer ist ein Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz auszuhändigen (s. Anlage), das diese ihren Erziehungsberechtigten vorzulegen haben. Die Betreuer müssen das Belehrungsblatt unterschrieben dabei haben. Waschgelegenheit steht am Zeltlagerplatz zur Verfügung.

LAGERORDNUNG
Die Lagerordnung und der erstellte Notfallplan gelten für alle Teilnehmer (Wettbewerb und/oder Zeltlager) gleich verbindlich. Sollte das Zeltlager und/oder die Wettbewerbe aus Gründen der Sicherheit (Unwetter/Starkregen/Gefährdungen durch Brand, Unfall, Gefahrstoffe etc.) abgebrochen werden müssen, so gilt, dass eine Rückerstattung von Teilnehmerbeiträgen nicht erfolgen kann. Sofern noch gefahrlos möglich, sind dann die Zelte abzubrechen und der Platz vollständig zu räumen. Die abreisenden JF müssen durch den verantwortlichen JFW bei der Lagerleitung abgemeldet werden. Die Entscheidung über einen Abbruch trifft der Veranstalter.

Für die Teilnahme am Zeltlager ist die Anmeldung bis zum 31. Mai 2012 abzugeben.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an :

1.Kommandant                                                                           Jugendwart
Karmann René                                                                              Schießl Stephan
Holzmauerweg 12a                                                                       Friedhofstraße 1
85120 Hepberg                                                                             85120 Hepberg
Tel.:08456/912957                                                                       Tel.:08456/5977
Handy: 0171/6511737                                                                 Handy: 0176/32239545
E-Mail: kommandant@feuerwehr-hepberg.de                          E-Mail: jugendwart@feuerwehr-hepberg.de

Downloads:

Einladung [PDF]

Einverständniserklärung [PDF]

Lagerordnung [PDF]

Merkblatt Infektionschutzgesetz [PDF]

Teilnehmer [PDF]

Zeltlagerprogramm [PDF]

Geplantes Programm:
Zeltlagerprogramm042012
Änderungen vorbehalten !